Archive für April 2011

Geburt und Schwangerschaft in der PKV

Ist eine Frau in der privaten Krankenversicherung versichert, ist die Zeit der Schwangerschaft und die Geburt des Kindes (mit gleichem Tarifschutzwie der Tarif der privaten Krankenversicherung der Mutter) durch die private Krankenversicherung abgedeckt.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Neugeborene nach seiner Geburt einen eigenen Versicherungsschutz benötigt. Notwendige Behandlungen des Kindes nach derGeburt werden auch kostentechnisch dem Kind zugeordnet. Sollte der Vater oder die Mutter in der privaten Krankenversicherung abgesichert sein, könnensie das Kind ohne “Gesundheitsprüfung” beim Versicherer des privatversicherten Elternteils absichern. Dies gilt auch dann, wenn das Kind z.B. mit einerBehinderung zur Welt kommt (hier entstehen oft regelmäßige und hohe Kosten).

Es gibt auch die Möglichkeit das Kind mit “Gesundheitsprüfung” bei einem anderen Versicherer anzusichern. Dies empfiehlt sich aber oft weniger beischwereren gesundheitlichen Problemen (wie z.B. einer dauerhaften Behinderung) des Kindes. In jedem Fall sollte auf die Beratung durch einen Fachmann zurückgeriffen werden.

Vorsorgen private Krankenversicherung

In der PKV werden die ganz einheitlich üblichen Vorsorgen geleistet, wie in der gesetzlichen Kasse, jedoch üblicherweise ohne Zeit- und Altersgrenzen. Also z.B. Krebsvorsorge bei Männern nicht erst ab 45, und nicht nur alle 2 Jahre. Diese Vorsorgeintersuchungen gehen hauptsächlich  auf den Bereich Herz-Kreislauf ein, Diabetes, Krebs, Nierenerkrankungen. Dazu wird Blut untersucht, Urin, ein Ganzkörperstatus aufgenommen, und im Bereich Krebs verschiedene Screenings (wie z.B. auch Haut).

Für Frauen gibt es natürlich die Schwangerschaftsvorsorge, eine Mammographie, Untersuchungen wegen Darmkrebsfrüherkrankungen, für Frauen bis 25 Jahre den Chlamydientest (gynäkologischer Bakterientest), und natürlich die Vorsorgen für Kinder (U´s) und Jugendliche (J´s). Dies ist für die PKV eine Selbstverständlichkeit, wie auch in der GKV.

Es gibt aber auch Tarife, die noch über die üblichen Vorsorgen hinausgehen. Das kann auf verschiedene Weisen geschehen: Z.B., dass ein bestimmter Wert pro Jahr für weitere Vorsorgen zur Verfügung steht. Oder neue Tarife bzw. ergänzende Zusatztarife zur Vollversicherung bieten zusätzliche Vorsorgen an, wie erweiterte gynäkologische Vorsorge, Mammographien, zusätzliche Hautscreenings, eine umfassendere Rundum-Untersuchung (Check-Up)bis zu einer gewissen Höhe, Untersuchungen für erhöhten Augeninnendruck etc.- Manchmal hat man den Eindruck, dass die Ärzte recht erfinderisch im Kreieren mehr oder weniger sinnvoller Vorsorgeuntersuchungen sind. Daher ist es erforderlich, dass die Leistungen der PKV an einem gewissen Punkt auch mal endet.

Gleichwohl kann man sich natürlich Versicherer auswählen, die bei Vorsorgen relativ umfassenderManchmal sind die üblichen Vorsorgeuntersuchungen nicht von der Selbstbeteiligung betroffen, und/oder sie schaden der Beitragsrückerstattung nicht. Das können lohnende Nebenpunkte sein, auf die man in der Wahl der Versicherers zusätzlich achten kann. Das macht jedoch nur dann Sinn, wenn der Versicherer auch sonst für die Leistungen und Wünsche des Kunden passend ist.

Ausländer private Krankenversicherung

Können sich Ausländer (also Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit) in der PKV versichern? Welche Einschränkungen gibt es?

Grundsätzlich braucht es nicht unbedingt eine deutsche Staatsangehörigkeit. Es müssen zunächst mal die Vorzeichen für die PKV Vollversicherung bestehen, also Selbständige oder Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter, Studenten, Angestellte über der Pflichtgrenze. Auch muss ein Wohnsitz in Deutschland bestehen.

Allerdings wollen die große Mehrzahl der Versicherer nur Personen aufnehmen, die bereits 2 bis 3 Jahre und länger in Deutschland sind, und als solche bereits im deutschen Krankenversicherungssystem sind. Außerdem soll der weitere Aufenthalt in Deutschland auf absehbare Zeit fortbestehen. Das hat mit der Überlegung der „Bestandsfestigkeit“ zu tun. Falls man sich in Deutschland nicht wohl fühlt, bzw. es ohnehin nur ein vorübergehender Aufenthalt ist, wollen einen die privaten Krankenversicherer zumindest in den normalen, dauerhaften Tarifen nicht haben.

Für mehr vorübergehende Aufenthalte gibt es von einigen Versicherern spezielle Besuchertarife, wovon manche sogar bis 5 Jahre laufen können. Diese Tarife haben allerdings absichtlich Schwächen, würden z.B. nur für akute Behandlungen leisten. Eine Zahnsanierung oder eine langfristig planbare Operation gehört insofern nicht zu den normalen Leistungen eines solchen Tarifs.

Für Angestellte gibt es insofern gewöhnlich keine Probleme, zumal sich daraus meistens eine gewisse Versicherungszeit in Deutschland ergibt.

Für Nicht-Deutsche aus dem Bereich der EU (Europäischen Union) einschließlich einiger ähnlich gestellter Länder, wie z.B. der Schweiz, Norwegen, gibt es die Einschränkung von den 2-3 Jahren bei einigen Versicherern nicht. In diesen Fällen ist es also leichter, eine PKV zu finden. Doch auch hier gibt es, je nach Versicherer, bestimmte Länder, die insbesondere Selbständige nicht ohne Weiteres aufnehmen. Z. B. Polen, die Staaten des früheren Jugoslawien, Estland, Litauen, Ukraine, Lettland zählen dazu.

Bei Personen außerhalb der EU und ähnlich gestellten Ländern Muss überdies in der Regel eine Niederlassungserlaubnis bestehen. Diese wiederum erhält man erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Deutschland. Somit haben Personen, die für den Zweck der Aufenthaltsgenehmigung eine deutsche PKV brauchen, häufig ein Problem. Bei einigen wenigen Versicherern können auch solche Personen grundlegend versichert werden. Das hängt dann auf vom Gesamtbild ab, wie Tätigkeit und Einkommen. Der Versicherer will einschätzen, ob es nur um eine Art Überbrückung geht, oder ein eher langfristig bleibendes Mitglied. Ansonsten kann man es dann nur noch mit Besuchertarifen versuchen, wenn die entsprechende Behörde damit einverstanden ist. Will diese aber nur dauerhafte Tarife akzeptieren, kann es wirklich sehr schwierig werden. Unter Umständen sollte man sonst versuchen, in der gesetzlichen Kasse unterzukommen

.Ein ausländischer Versicherer kommt normalerweise nicht in Frage. Sobald nämlich ein deutscher bohnsitz besteht, gilt auch die Pflicht zur Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherer.Für Personen, die frisch aus dem Ausland kommen (gilt selbst bei Deutschen, die aus dem Ausland zurückkommen) ist praktisch immer eine ärztliche und ggf. auch zahnärztliche Untersuchung (auf eigene Kosten besorgt, auf dem Bogen des Versicherers) erforderlich. Der Versicherungsbeginn Muss zurückdatiert werden auf den Zeitpunkt, seit wann man in Deutschland gemeldet ist. Das hat wieder mit der Pflicht zur Krankenversicherung zu tun. Der Versicherungsschutz gilt jedoch erst ab Annahme des Antrags.

Tagegeldversicherung ein Pflichttarif?

Es kommt leider immer wieder vor, dass Freiberufler oder Selbständige nur die Krankenversicherung (sei es in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung) und die Pflegepflichtversicherung abschliessen und auf den Abschluß einer Tagegeldversicherung ohne genaue Beachtung der eigenen Lebenssituation und Bedürfnisse völlig verzichten.

Oft wird aber die Abhängigkeit bei z.B. längerer Krankheit von einem regelmäßigen Einkommen unterschätzt und die Wichtigkeit einer Sicherung der Versorgung durch eineTagegeldversicherung nicht wahrgenommen.

Bei längerer Krankheit kann es ohne eine Tagegeldversicherung dann zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Aus diesem Grund ist eine umfassende Beratungdurch einen Fachmann anzuraten.

Pflicht sollte in jedem Fall die genaue Beschäftigung mit dem Thema Tagegeldversicherung sein.

Europäische Impfwoche hat begonnen

Die Europäische Impfwoche (EIW) hat am Samstag begonnen. Sie findet vom 23.04.2011 bis zum 30.04.2011 statt.

Die Impfwoche soll die wichtige Rolle von Impfungen für die durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten verdeutlichen und zur Aufklärung beitragen.

Quelle: WHO / hier finden Sie die Pressemitteilung

Private Krankenversicherung wächst weiter

Die private Krankenversicherung (PKV) befindet sich weiter auf Wachstumskurs. Laut einer Pressemitteilung des PKV Verbands waren zum Jahresende 2010 8.900.000 Menschen in der privaten Krankenversicherung mit einer Vollversicherung abgesichert.

Die private Krankenversicherung wächst somit noch einmal um 1 Prozent gegenüber dem Jahr 2009 und befindet sich somit weiter auf Wachstumskurs.

Auch die private Zusatzversicherung konnte mit 427.800 neuen Verträgen auf ein erfolgreiches Jahr 2009 zurückblicken. Zum Jahresende bestanden somit21.900.000 Zusazversicherung. Dies entspricht noch einmal einem Zuwachs von 13,4 Prozent.

Quelle: PKV Verband / hier finden sie die Pressemitteilung

Boom durch Unisex-Tarife?

Durch das aktuelle Urteil vom 01.03.2011 des Europäischen Gerichtshofs ist den Versicherern bis zum 21.12.2012 Zeit gegeben worden, ihre Neuverträge zukünfigt nicht mehr geschlechtsspezifisch anzubieten.

Ab diesem Zeitpunkt wird es nur noch die sogenannten Unisex-Tarife geben. Betroffen sind zum Beispiel Interessenten an einer privaten Krankenversicherung oder auch einer KfZ-Versicherung.

Für Männer sind zum Beispiel steigende Beiträge für die private Krankenversicherung (hier haben Frauen oft die höheren Beiträge)- für Frauen in der KFZ Versicherung (hier fahren Männer oft teurer) möglich.

Es könnte also noch einmal zu einem Boom durch die Unisex Tarife kommen um zu den alten Konditionen abzuschließen. Noch ist jedoch unklar, ob das die richterliche Entscheidung auch Altkunden betreffen wird.

Bürgerversicherung das Ende der PKV?

Die SPD hat in den letzten Wochen medial noch einmal ihren Wunsch nach der Einführung einer Bürgerversicherung bekräftigt.

Das bedeutet, dass zukünftig alle Personen ( hierzu zählen alle Angestellten, Selbstständigen und auch Beamten) unabhängig vom Einkommen in einer sogenannten Bürgerversicherung krankenvollversichert wären. Die höhe des Einkommens würde - wie im Augenblick - dann z.B. keinerlei Rolle mehr spielen.

Die private Krankenversicherung würde dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine tiefe Krise stürzen - dies würde mit Sicherheit Tausende - wenn nicht sogar zehntausende Arbeitsplätze - vernichten .

Die PKV lebt mit einem großen Anteil von der Sparte der privaten Vollversicherung. Selbst ein deutlicher Anstieg der Zusatzversicherungen - der dann wahrscheinlich wäre - könnte das nicht so einfach wettmachen.

Fortschritt für Demenzkranke

Laut einer Pressemitteilung vom 14.04.2011 will der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösle (FDP) in Zukunft die Betreuung an Demenz erkrankter Menschen verbessern.

Hierbei sollen zum Beispiel Betreuungsformen wie “Demenz-Wohngemeinschaften” gestärkt werden. Sie ermöglichen eine Behandlung und angemessene Versorgung derBetroffenen mit dem Verzicht auf eine Heimunterbringung.

Die angekündigten Verbesserungsmaßnahmen für an Demenz erkrankte Menschen sollen in die Pflegereform eingebettet werden.

Quelle: Bundesgeundheitsministerium / Hier finden sie die Mitteilung

Überarbeitung Apothekenbetriebsordnung

Die Überarbeitung der Apothekenbetriebsordnung wird für die Apotheker keine weitere Einschränkung für den Verkauf von Nebenproduktenmit sich bringen. Die Fokussierung einer Apotheke soll jedoch weiterhin in dem Verkauf bzw. der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln liegen.

Diesen Grundsatz soll die überarbeitete Apothekenbetriebsordnung noch einmal verdeutlichen. Zudem wird noch einmal auf die besondere Pflichtdes Apothekers hinsichtlich einer fundierten Beratung der Kunden bezüglich der abgegebenen Arneimittel bzw. Medikamente hingewiesen.

Die neue Regelung sieht auch Bürokratieabbau und Kostenentlastungen für die Apotheker vor.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium / hier finden sie die Pressemitteilung