Das Bundesversicherungsamt (BVA) geht in einer Pressemitteilung auf das Problem einzelner Versicherter der CITY BKK (wird zum 1. Juli geschlossen) beim Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung ein.
So soll in Einzelfällen versucht worden sein Interessenten durch fadenscheinigen Argumente von einem Wechsel in eine bestimmt gesetzliche Krankenversicherung abzuhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen und zwar zur Beratung verpflichtet - dieses Instrument soll jedoch nicht zur Abschreckung von potentiellen Mitgliedern mit unerwünschten Risiken dienen.
In einen solchen Fall sollte Beschwerde beim Vorstand der betroffenen Krankenkasse eingereicht werden und zusätzlich das Bundesversicherungsamt (BVA) informiert werden.
Quelle : Bundesversicherungsamt / Pressemitteilung