Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Krankenversicherung.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Mai | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | ||||
23.5.2011 von admin.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert nach vereinzelten Problemen CITY BKK Versicherter in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, die CITY BKK Versicherten auf seiner Internetseite über ihre Rechte.
So steht jedem CITY BKK Versicherten das Recht zu in eine andere gesetzliche Kasse seiner Wahl zu wechseln. Aktueller Gesundheitszustand oder auch das Alter spielen hierbei keinerlei Rolle.
Von der CITY BKK genehmigte Maßnahmen, Therapien und laufende Leistungen werden übernommen.
Bei Problemen wenden Sie sich direkt an den Vorstand der betreffenden Krankenkasse und an Bundesversicherungsamt. Die Adresse des Bundesversicherungsamts lautet:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
Kontaktadressen:
Telefon: 0228-6190
Fax: 02286191870
E-Mail: poststelle@bva.de
Quelle: Bundesgesundheitsministerium / Hier finden Sie die Informationen
Geschrieben in GKV, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitsministerium, Gesetzlich Versicherte, Krankenversicherung | Keine Kommentare »
16.5.2011 von admin.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) geht in einer Pressemitteilung auf das Problem einzelner Versicherter der CITY BKK (wird zum 1. Juli geschlossen) beim Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung ein.
So soll in Einzelfällen versucht worden sein Interessenten durch fadenscheinigen Argumente von einem Wechsel in eine bestimmt gesetzliche Krankenversicherung abzuhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen und zwar zur Beratung verpflichtet - dieses Instrument soll jedoch nicht zur Abschreckung von potentiellen Mitgliedern mit unerwünschten Risiken dienen.
In einen solchen Fall sollte Beschwerde beim Vorstand der betroffenen Krankenkasse eingereicht werden und zusätzlich das Bundesversicherungsamt (BVA) informiert werden.
Quelle : Bundesversicherungsamt / Pressemitteilung
Geschrieben in GKV, Krankenversicherung | Keine Kommentare »
4.5.2011 von admin.
Die Barmer GEK, die AOK und das Projekt “Weisse Liste” haben ihr gemeinsames unkommerzielles Projekt einer Online Arzsuche und Bewertung durch Patienten bzw. deren Arztbesuche und der sie untersuchenden Ärzte online gestellt.
Das Portal steht zukünftig nach dem Probetrieb und Patienten in ganz Deutschland zur Verfügung und soll Patienten helfen, noch leichter einen für ihre persönlichen Bedürfnissen geeigneten Arzt zu finden. Die Bewertung ist nur für Versicherte einer der beiden Krankenkassen möglich. (zur Zeit rund 30.000.000 Versicherte)
Das Portal ist so konzipiert, dass es einen guten Überblick über die Bewertungen eines Arztes gibt, aber nicht zu unsachgemäßen Außerungen und persönlicher Abrechnungmit einem Art führen kann.
Quelle : AOK Bundesverband / Pressemitteilung
Geschrieben in Ärzte bewerten, Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung | Keine Kommentare »
1.5.2011 von admin.
Warum zahlen Frauen eigentlich in der privaten Krankenversicherung bzw. in ihrer privaten Krankenvollversicherung oft höhere Beiträge als Männer?
Die Frage ist recht einfach zu beantworten. Frauen haben eine ca. fünf Jahre höhere Lebenserwartung als Männer. Aus diesem Grund müssen auchdie Rückstellungen anders kalkuliert werden als bei der Kalkulation der Rückstellungen einer privaten Krankenversicherung für Männer. Zusätzlichhabe Frauen im Durchschnitt höhere Behandlungskosten. Diese beiden Aspekten führen zu dem teilweise höheren Beitrag.
Diese Unterschiede werden sich aber spätestens ab dem 21.12.2012 ändern. Ab diesem Zeitpunkt dürfen für Neukunden nach den gesetzliche Vorgaben nur noch Unisex Tarife angeboten werden.
Die Beiträge für Männer werden wahrscheinlich in den neuen Tarifen dann etwas höher liegen, die für Frauen etwas günstiger werden.
Geschrieben in Krankenversicherung | Keine Kommentare »
29.4.2011 von admin.
Ist eine Frau in der privaten Krankenversicherung versichert, ist die Zeit der Schwangerschaft und die Geburt des Kindes (mit gleichem Tarifschutzwie der Tarif der privaten Krankenversicherung der Mutter) durch die private Krankenversicherung abgedeckt.
Es ist jedoch zu beachten, dass das Neugeborene nach seiner Geburt einen eigenen Versicherungsschutz benötigt. Notwendige Behandlungen des Kindes nach derGeburt werden auch kostentechnisch dem Kind zugeordnet. Sollte der Vater oder die Mutter in der privaten Krankenversicherung abgesichert sein, könnensie das Kind ohne “Gesundheitsprüfung” beim Versicherer des privatversicherten Elternteils absichern. Dies gilt auch dann, wenn das Kind z.B. mit einerBehinderung zur Welt kommt (hier entstehen oft regelmäßige und hohe Kosten).
Es gibt auch die Möglichkeit das Kind mit “Gesundheitsprüfung” bei einem anderen Versicherer anzusichern. Dies empfiehlt sich aber oft weniger beischwereren gesundheitlichen Problemen (wie z.B. einer dauerhaften Behinderung) des Kindes. In jedem Fall sollte auf die Beratung durch einen Fachmann zurückgeriffen werden.
Geschrieben in Krankenversicherung | Keine Kommentare »
27.4.2011 von admin.
In der PKV werden die ganz einheitlich üblichen Vorsorgen geleistet, wie in der gesetzlichen Kasse, jedoch üblicherweise ohne Zeit- und Altersgrenzen. Also z.B. Krebsvorsorge bei Männern nicht erst ab 45, und nicht nur alle 2 Jahre. Diese Vorsorgeintersuchungen gehen hauptsächlich auf den Bereich Herz-Kreislauf ein, Diabetes, Krebs, Nierenerkrankungen. Dazu wird Blut untersucht, Urin, ein Ganzkörperstatus aufgenommen, und im Bereich Krebs verschiedene Screenings (wie z.B. auch Haut).
Für Frauen gibt es natürlich die Schwangerschaftsvorsorge, eine Mammographie, Untersuchungen wegen Darmkrebsfrüherkrankungen, für Frauen bis 25 Jahre den Chlamydientest (gynäkologischer Bakterientest), und natürlich die Vorsorgen für Kinder (U´s) und Jugendliche (J´s). Dies ist für die PKV eine Selbstverständlichkeit, wie auch in der GKV.
Es gibt aber auch Tarife, die noch über die üblichen Vorsorgen hinausgehen. Das kann auf verschiedene Weisen geschehen: Z.B., dass ein bestimmter Wert pro Jahr für weitere Vorsorgen zur Verfügung steht. Oder neue Tarife bzw. ergänzende Zusatztarife zur Vollversicherung bieten zusätzliche Vorsorgen an, wie erweiterte gynäkologische Vorsorge, Mammographien, zusätzliche Hautscreenings, eine umfassendere Rundum-Untersuchung (Check-Up)bis zu einer gewissen Höhe, Untersuchungen für erhöhten Augeninnendruck etc.- Manchmal hat man den Eindruck, dass die Ärzte recht erfinderisch im Kreieren mehr oder weniger sinnvoller Vorsorgeuntersuchungen sind. Daher ist es erforderlich, dass die Leistungen der PKV an einem gewissen Punkt auch mal endet.
Gleichwohl kann man sich natürlich Versicherer auswählen, die bei Vorsorgen relativ umfassenderManchmal sind die üblichen Vorsorgeuntersuchungen nicht von der Selbstbeteiligung betroffen, und/oder sie schaden der Beitragsrückerstattung nicht. Das können lohnende Nebenpunkte sein, auf die man in der Wahl der Versicherers zusätzlich achten kann. Das macht jedoch nur dann Sinn, wenn der Versicherer auch sonst für die Leistungen und Wünsche des Kunden passend ist.
Geschrieben in Krankenversicherung | Keine Kommentare »
26.4.2011 von admin.
Können sich Ausländer (also Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit) in der PKV versichern? Welche Einschränkungen gibt es?
Grundsätzlich braucht es nicht unbedingt eine deutsche Staatsangehörigkeit. Es müssen zunächst mal die Vorzeichen für die PKV Vollversicherung bestehen, also Selbständige oder Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter, Studenten, Angestellte über der Pflichtgrenze. Auch muss ein Wohnsitz in Deutschland bestehen.
Allerdings wollen die große Mehrzahl der Versicherer nur Personen aufnehmen, die bereits 2 bis 3 Jahre und länger in Deutschland sind, und als solche bereits im deutschen Krankenversicherungssystem sind. Außerdem soll der weitere Aufenthalt in Deutschland auf absehbare Zeit fortbestehen. Das hat mit der Überlegung der „Bestandsfestigkeit“ zu tun. Falls man sich in Deutschland nicht wohl fühlt, bzw. es ohnehin nur ein vorübergehender Aufenthalt ist, wollen einen die privaten Krankenversicherer zumindest in den normalen, dauerhaften Tarifen nicht haben.
Für mehr vorübergehende Aufenthalte gibt es von einigen Versicherern spezielle Besuchertarife, wovon manche sogar bis 5 Jahre laufen können. Diese Tarife haben allerdings absichtlich Schwächen, würden z.B. nur für akute Behandlungen leisten. Eine Zahnsanierung oder eine langfristig planbare Operation gehört insofern nicht zu den normalen Leistungen eines solchen Tarifs.
Für Angestellte gibt es insofern gewöhnlich keine Probleme, zumal sich daraus meistens eine gewisse Versicherungszeit in Deutschland ergibt.
Für Nicht-Deutsche aus dem Bereich der EU (Europäischen Union) einschließlich einiger ähnlich gestellter Länder, wie z.B. der Schweiz, Norwegen, gibt es die Einschränkung von den 2-3 Jahren bei einigen Versicherern nicht. In diesen Fällen ist es also leichter, eine PKV zu finden. Doch auch hier gibt es, je nach Versicherer, bestimmte Länder, die insbesondere Selbständige nicht ohne Weiteres aufnehmen. Z. B. Polen, die Staaten des früheren Jugoslawien, Estland, Litauen, Ukraine, Lettland zählen dazu.
Bei Personen außerhalb der EU und ähnlich gestellten Ländern Muss überdies in der Regel eine Niederlassungserlaubnis bestehen. Diese wiederum erhält man erst nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Deutschland. Somit haben Personen, die für den Zweck der Aufenthaltsgenehmigung eine deutsche PKV brauchen, häufig ein Problem. Bei einigen wenigen Versicherern können auch solche Personen grundlegend versichert werden. Das hängt dann auf vom Gesamtbild ab, wie Tätigkeit und Einkommen. Der Versicherer will einschätzen, ob es nur um eine Art Überbrückung geht, oder ein eher langfristig bleibendes Mitglied. Ansonsten kann man es dann nur noch mit Besuchertarifen versuchen, wenn die entsprechende Behörde damit einverstanden ist. Will diese aber nur dauerhafte Tarife akzeptieren, kann es wirklich sehr schwierig werden. Unter Umständen sollte man sonst versuchen, in der gesetzlichen Kasse unterzukommen
.Ein ausländischer Versicherer kommt normalerweise nicht in Frage. Sobald nämlich ein deutscher bohnsitz besteht, gilt auch die Pflicht zur Krankenversicherung bei einem deutschen Versicherer.Für Personen, die frisch aus dem Ausland kommen (gilt selbst bei Deutschen, die aus dem Ausland zurückkommen) ist praktisch immer eine ärztliche und ggf. auch zahnärztliche Untersuchung (auf eigene Kosten besorgt, auf dem Bogen des Versicherers) erforderlich. Der Versicherungsbeginn Muss zurückdatiert werden auf den Zeitpunkt, seit wann man in Deutschland gemeldet ist. Das hat wieder mit der Pflicht zur Krankenversicherung zu tun. Der Versicherungsschutz gilt jedoch erst ab Annahme des Antrags.
Geschrieben in private Krankenversicherung, Ausländer, Krankenversicherung | Keine Kommentare »
25.4.2011 von admin.
Es kommt leider immer wieder vor, dass Freiberufler oder Selbständige nur die Krankenversicherung (sei es in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung) und die Pflegepflichtversicherung abschliessen und auf den Abschluß einer Tagegeldversicherung ohne genaue Beachtung der eigenen Lebenssituation und Bedürfnisse völlig verzichten.
Oft wird aber die Abhängigkeit bei z.B. längerer Krankheit von einem regelmäßigen Einkommen unterschätzt und die Wichtigkeit einer Sicherung der Versorgung durch eineTagegeldversicherung nicht wahrgenommen.
Bei längerer Krankheit kann es ohne eine Tagegeldversicherung dann zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Aus diesem Grund ist eine umfassende Beratungdurch einen Fachmann anzuraten.
Pflicht sollte in jedem Fall die genaue Beschäftigung mit dem Thema Tagegeldversicherung sein.
Geschrieben in Krankenversicherung | Keine Kommentare »
24.4.2011 von admin.
Die Europäische Impfwoche (EIW) hat am Samstag begonnen. Sie findet vom 23.04.2011 bis zum 30.04.2011 statt.
Die Impfwoche soll die wichtige Rolle von Impfungen für die durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten verdeutlichen und zur Aufklärung beitragen.
Quelle: WHO / hier finden Sie die Pressemitteilung
Geschrieben in Krankenversicherung | Keine Kommentare »
24.4.2011 von admin.
Die private Krankenversicherung (PKV) befindet sich weiter auf Wachstumskurs. Laut einer Pressemitteilung des PKV Verbands waren zum Jahresende 2010 8.900.000 Menschen in der privaten Krankenversicherung mit einer Vollversicherung abgesichert.
Die private Krankenversicherung wächst somit noch einmal um 1 Prozent gegenüber dem Jahr 2009 und befindet sich somit weiter auf Wachstumskurs.
Auch die private Zusatzversicherung konnte mit 427.800 neuen Verträgen auf ein erfolgreiches Jahr 2009 zurückblicken. Zum Jahresende bestanden somit21.900.000 Zusazversicherung. Dies entspricht noch einmal einem Zuwachs von 13,4 Prozent.
Quelle: PKV Verband / hier finden sie die Pressemitteilung
Geschrieben in Krankenversicherung | Keine Kommentare »